Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die Mietbedingungen von Kaiser Rent Anhängervermietung, Markus und Silke Kaiser Gbr, an.
Der Mietpreis ist unserer Preistabelle zu entnehmen, welche auf unserer Internetseite zu finden ist. Sondervereinbarungen werden gesondert schriftlich geregelt.
Bei Vertragsabschluß ist eine Zahlung von 25 % des Mietpreises sofort zu bezahlen. Der Restpreis ist bei Abholung des Anhängers vollständig in bar zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Hierfür fallen folgende Stornierungsgebühren an. Erfolgt die Stornierung bis 10 Tage vor dem Mietbeginn, verfällt die Anzahlung in Höhe von 25 %. Erfolgt die Stornierung des Vertrages bis 5 Tage vor Mietbeginn, fallen 50 % Stornogebühren an, bei Stornierung 3 Tage vor Anmietung sind es 80% und bei Stornierung am Anmietetag oder Nichtabholung ist der komplette Mietpreis zu entrichten. Bei Nichterscheinen stellen wir Ihnen den Betrag in voller Höhe in Rechnung. Bei Nichtbezahlung erfolgt eine Mahnung. Wenn auch diese nicht bezahlt wird, geht der Fall automatisch an ein Inkassobüro. In diesem Fall trägt der Mieter die Folgekosten zu 100 % .
Die Kaution beträgt 300 Euro und ist bei Abholung in bar zu entrichten.
Im Falle eines Totalschadens, hat der Mieter den ermittelten Zeitwert in bar an den Vermieter unverzüglich zu zahlen.
Der Mieter hat den Anhänger gewissenhaft zu behandeln und alle Vorschriften und technische Regeln einzuhalten, die für die Benutzung des Hängers gelten. Vor allem hat er den Anhänger ordnungsgemäß zu sichern und abzustellen.
Der Mieter hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen, insbesondere Licht, Reifendruck sowie festsitzende Räder. Während der Dauer der Anmietung muss der Mieter regelmäßig den Reifendruck sowie den kompletten Hänger überprüfen. Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Beladung des Hängers. Dieser darf nicht überladen werden und die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert werden, sodass ein Verrutschen der Ladung nicht möglich ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen besonders vorsichtig und langsam zu fahren, damit keine Schäden am Anhänger entstehen.Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters ausgetauscht werden.
Die Mietzeit beginnt bei Übernahme des Anhängers. Die Mietzeit endet, wenn der Anhänger, sämtliches Zubehör wie z.B. Spanngurte zur Ladungssicherung, etc. und die Fahrzeugpapiere dem Vermieter zurückgegeben wurden. Fehlt etwas, so haftet der Mieter für die dadurch entstehenden Wiederbeschaffungskosten sowie für den eventuel entstehenden Vermietausfall.
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter den Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Namen, Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter hat nach einem Unfall unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Bei Brand, Dieb- oder Wildschäden ist vom Mieter die Polizei sofort zu verständigen.
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Es besteht nur eine Haftpflichtversicherung. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht nicht. Der Anhänger ist immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht.
Der Mieter hat den Anhänger in demselben Zustand zurückzubringen, wie er ihn übernommen hat. Für Reifenschäden, wie z.B. Plattfuß usw. haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Schadensnebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und pauschalierter Schadensersatz auf Mietausfallkosten in Höhe von 70%. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag niedriger ist.
Wird der Anhänger stark verschmutzt zurückzugeben, wird dem Mieter die Reinigung des Anhängers in Rechnung gestellt. Diese beträgt 25 €.
Sollte der angemietete PKW-Anhänger nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können und ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt nach Vereinbarung.
Die vereinbarte Rückgabezeit ist einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist der Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen schriftliches Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. Die zusätzliche Mietzeit wird nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Verlust von Zubehörteilen ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Wert der verlorenen Gegenstände müssen bei Rückgabe angegeben und bezahlt werden.
Der Mietvertrag ist grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Geltung. Für diesen Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klausel den Vertrag nach dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck zu erfüllen.
Der Anhänger darf nur vom Mieter selbst oder von einer im Mietvertrag genannten Person abgeholt und gefahren werden. Der Vermieter behält sich vor, diese Person in Haftung für eventuel anfallende Kosten zu nehmen.
Das Mietfahrzeug darf nicht an Dritte weitervermietet werden.
Die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind auf alle Fälle einzuhalten. Etwaige Strafzettel werden in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Auch wenn der Mietvertrag schon beendet ist. Ebenso werden alle sonstigen Strafzettel, die während der Vermietdauer anfallen, dem Mieter zu 100% in Rechnung gestellt.
Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des PKW-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.
Es wird dem Mieter ein Schloss zur Diebstahlsicherung bei Anmietung mitgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, dieses Schloss bei Anbstellen des Hängers zu verwenden und den Hänger so gegen Diebstahl zu sichern.
Wichtige Hinweise beim Betrieb von Anhängern: Beim Beladen ist auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung zu achten. Die Stützlast = Druck der Zugdeichsel auf die Kugel der Anhängekupplung soll mindestens 4 % vom Ladegewicht sein, max. 50 kg bei ungebremsten Anhängern und 75 kg bei gebremsten Anhängern.
Gerichtsstand ist Besigheim, Erfüllungsort ist Bietigheim-Bissingen
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